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BEITRAG DER SP PFÄFFIKON


WEITERE BEITRÄGE


Übersichtplan mit Ausschluss von Windenergieanlagen (1000 m und 2000 m)

Quelle: Teilrevision Nutzungsplanung 2025 „Initiative Windkraftanlagen“ Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

Pfäffiker Windkraftgegner starten einen Frontalangriff auf die nachhaltige Energieversorgung. Es ist Zeit, sich die Argumente gegen Windkraft in Pfäffikon genauer anzuschauen.  

Gegen die Nutzung der Windkraft gibt es im Zürcher Oberland massive Opposition. Der Pfäffiker Gemeinderat wurde mittels einer Initiative gegen seinen Willen gezwungen, die Bau- und Zonenordnung so anzupassen. Auf dem Gemeindegebiet von Pfäffikon soll neu folgende Regel gelten:

«Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe ab 30 Metern und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss mindestens 2000 Meter betragen».

Die Gemeindeversammlung vom 17. November befindet über diese Änderung der BZO.  

Die Mitgliederversammlung der SP Pfäffikon empfiehlt nach einer engagierten Diskussion die Ablehnung der BZO-Änderung.

Was ist dran an den Argumenten der Windkraftgegner*nnen? 

Einige Argumente der Windkraftgegner*innen tönen auf den ersten Blick vernünftig. Ein genauer Blick zeigt aber: Vieles ist schlicht falsch. 

  • Schutz von Landschaftsbild und Naherholung 

Die Windräder sind gross und können das Erscheinungsbild unserer Landschaft verändern. Hier haben die Gegner ohne Zweifel einen Punkt. Wir müssen aber als Gesellschaft immer wieder abwägen, was uns wichtiger ist. Die SVP als klare Gegner der Windkraftanlagen haben keine Mühe damit, neue AKW zu fordern oder den massiven Ausbau der Wasserkraft. Kühltürme, mehrere hundert Meter hohe Dampfwolken oder Stauseen sind ok, solange die Bündner, Walliser oder Aargauer diese Last tragen müssen und nicht wir Zürcher Oberländer. Es ist angemessen, wenn wir einen Teil dieser Last solidarisch mittragen und diesen Eingriff in unsere Landschaft ermöglichen.
Die oft beklagte Rodung von Wald wegen Erschliessungsstrassen ist temporär. In der Schweiz darf Wald nur gerodet werden, wenn er woanders – oder am selben Ort – auch wieder aufgeforstet wird. Eine Studie zeigt sogar, dass der Artenreichtum um den Windpark Verenafohren wegen der Anlage zugenommen hat. 

  • Lärmbelastung massiv tiefer als von einer Quartiertrasse

Dieses Argument ist leicht zu widerlegen: Eine normale Quartierstrasse muss 350 Meter entfernt sein, um nur noch 50 Dezibel (db) laut sein. So laut wie ein Regenschauer. Ein moderne Windanlage macht bereits mit einem Abstand von nur gerade 170 Metern 40db. Um auf die Lautstärke von 40 db zu kommen – also der «Lärm», der normalerweise in einer ruhigen Wohnung herrscht – muss ein Windrad 600 Meter entfernt sein. Jede Quartierstrasse müsste 900 Meter entfernt sein, um auf diesen Wert zu kommen. Es ist schon etwas eigenartig, dass die SVP Tempo 30 auf vielen Strassen bekämpft und gleichzeitig Krokodilstränen weint, wenn es um die angeblich so laute Windenergie geht.

Zum Weiterlesen:
Lautstärke und Windkraftanlagen im Vergleich
Schallentwicklung
Die Mehrzahl der Anwohnenden fühlt sich nicht gestört

  • Windkraft hilft bedrohten Vögeln

«Windräder töten Vögel» ist einfach eine falsche Behauptung. Schätzungen gehen in der Schweiz von 30 Millionen toten Vögeln durch Katzen aus und rund 5 Millionen durch Glasfassaden. Windenergieanlagen verursachen pro Jahr rund 400 tote Vögel. In Vogelzuggebieten gibt es strenge Vorschriften, Anlagen werden während der Zugzeit sogar abgeschaltet. Moderne Anlagen verfügen über einen Radar, der das Windrad abschaltet, wenn ein Schwarm zu nah kommt. Die Vogelwarte Sempach – immer auf der Seite der Vögel – stellt fest: «Wir gehen davon aus, dass 75 % der europäischen Brutvögel vom Klimawandel bedroht sind. Wenn wir auf umweltfreundliche Windenergie setzen, kommt dies auch der Vogelwelt zugute». Windenergie verringert den Bedarf an fossilen Energien und trägt so zum Kampf gegen den Klimawandel bei. 

Zum Weiterlesen:
Windkraft und Vögel 

Unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit für Liegenschaftenbesitzer*innen 

Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich hat die Zulässigkeit von kommunal festgelegten Mindestabständen ausserhalb der Bauzonen juristisch abklären lassen. Sie wird als generell unzulässig eingestuft. Die Regionalplanung Zürcher Oberland erachtet die neue BZO als nicht genehmigungsfähig. Trotzdem bestehen die Initianten auf diesem bürokratischen Leerlauf, der viele Kosten verursacht, aber überhaupt nichts bringt. 

Wenn eine Nachbargemeinde an der Grenze zu Pfäffikon ein Windrad aufstellt, greift die BZO genauso: Neubauten auf dem Gemeindegebiet Pfäffikon sind im Abstand von 2000 Metern nicht mehr möglich. Was das für Land- und Liegenschaften-Eigentümer*innen heisst, ist völlig unklar. Diese Rechtsunsicherheit ist absurd.  

Zusammenfassung 

Viele Argumente der Windkraftgegner*innen sind an den Haaren herbeigezogen. Windkraft liefert günstige und umweltfreundliche Energie. Das Zürcher Oberland kann solidarisch seinen Beitrag zur Energiewende leisten und bereits heute stark belastete Kantone entlasten. Die BZO-Revision ist ein bürokratischer Leerlauf und bringt massive Rechtsunsicherheiten für Liegenschaften-Eigentümer*innen in Pfäffikon