Ja zum Projektierungskredit für das Schulhaus Mettlen (C + D)

Die SP Pfäffikon empfiehlt an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember ein JA zum Projektierungskredit.
Wenn du selbst die Politik in Pfäffikon mitgestalten möchtest, bis du herzlich willkommen an den Mitgliederversammlungen. Hier wird diskutiert, gelacht und politisiert. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, Pfäffikon noch lebenswerter zu machen.
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BEITRAG DER SP PFÄFFIKON

WEITERE BEITRÄGE
Am 8. Dezember 2025 stimmen wir an der Gemeindeversammlung über den Projektierungskredit für das Schulhaus Mettlen ab. Die Gebäude stammen aus den frühen 1960er-Jahren und entsprechen in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Pädagogik, Raumgestaltung und Technik. Eine Sanierung bzw. ein Neubau ist überfällig. Denn:
«Ein modernes Schulhaus besteht nicht mehr nur aus Erschliessungsfläche und Klassenzimmern, sondern aus Lern- und Lebensräumen, die flexibel genutzt werden können. Hier ist eine Architektur gefordert, die Entwicklung ermöglicht und nicht verbaut.»
Reto Thöny, Vizedirektor Stadtschulen Chur bis 2018.
Geplant ist die Sanierung des bestehenden Gebäudes C sowie der Neubau des Gebäudes D, um den Schülerinnen und Schülern moderne, funktionale Lernräume zu bieten. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt, um bei steigendem Platzbedarf flexibel reagieren zu können. Im Vorfeld wurden von den Verantwortlichen diverse Handlungsoptionen geprüft, die aber weder die schulischen noch die baulichen Anforderungen an ein solches Projekt erfüllen konnte. Insbesondere zeigte sich, dass eine Teilsanierung des Traktes D auf lange Sicht teurer würde.
Der Projektierungskredit ist der notwendige erste Schritt, um die Planung sorgfältig, vorausschauend und kosteneffizient voranzutreiben. So wird sichergestellt, dass das Schulhaus Mettlen den zukünftigen Bedürfnissen der Gemeinde entspricht und eine Schule für die kommenden Generationen entsteht.
Mit dem Projektierungskredit können wir die Planung professionell und vorausschauend starten und so eine Schule für die Zukunft schaffen.
Jetzt handeln – für eine zukunftsfähige Schule für unsere Kinder und unsere Gemeinde. Stimmen Sie Ja!
«Frühe Förderung»: Kluge Investition in die Zukunft

Die SP Pfäffikon empfiehlt an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember ein JA zum Antrag des Gemeinderats.
Wenn du selbst die Politik in Pfäffikon mitgestalten möchtest, bis du herzlich willkommen an den Mitgliederversammlungen. Hier wird diskutiert, gelacht und politisiert. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, Pfäffikon noch lebenswerter zu machen.
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BEITRAG DER SP PFÄFFIKON

WEITERE BEITRÄGE
Die geplante Koordinationsstelle «Frühe Förderung» in Pfäffikon hilft langfristig, viel Geld zu sparen und hilft genau jenen Kindern, die Unterstützung besonders benötigen.
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 beantragt der Gemeinderat die Schaffung einer Koordinationsstelle «Frühe Förderung». Die jährlichen Kosten werden für 2026 mit 94’700 Franken beziffert, ab 2030 soll die Summe auf rund 185’000 Franken steigen.
Das ist viel Geld und man fragt zurecht, ob sich diese Investition lohnt. In diesem Artikel versuchen wir, diese berechtigte Frage zu beantworten. Letztlich geht es um möglicherweise vermeidbare Kosten und mögliche Mehreinnahmen.
Bevormundet der Staat jetzt die Eltern?
Worüber debattieren wir eigentlich bei der «Frühen Förderung»? Die Wissenschaft gibt einen recht klaren Rahmen vor: Ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten sollen Kinder – und Eltern – von der «Frühen Förderung» profitieren können. Unter diesem Begriff sollte man sich keine «frühe Schule» für Kleinkinder vorstellen. Es geht vielmehr darum, den Kindern zu ermöglichen, ihre in diesem Alter im Vergleich zu später sehr ausgeprägte Neugier und Lernfähigkeit optimal zu nutzen.
Die «Frühe Förderung» setzt genau an diesem Punkt an: Defizite – seien es sprachliche oder soziale – lassen sich in den ersten vier Lebensjahren sehr viel einfacher angehen als im späteren Leben.
Die Koordinationsstelle «Frühe Förderung» wird Eltern also nicht grossflächig belehren und überwachen. Sie soll gezielt dort aktiv werden, wo Unterstützung und Intervention zum Wohle des Kindes angezeigt ist. Das Angebot soll niederschwellig sein und es Eltern so ermöglichen, sich ohne viel Bürokratie Unterstützung zu holen. Je tiefer der sozioökonomische Status der Eltern ist, desto erfolgreicher sind die frühen Fördermassnahmen.
Jeder investierte Franken macht sich bezahlt
Die «Frühe Förderung» ist eine Chance, spätere Kosten zu vermeiden. Die Ablehnung der beantragten Mittel wäre kurzsichtig und führte zu langfristigen Sparschäden, welche die Kosten um ein Mehrfaches übersteigen.
Das zeigt nur schon ein Blick auf den Betrag, den unsere Schule heute für Kinder mit besonderen Bedürfnissen investiert. Beispielsweise ISR (Integrierte Sonderschulung), externe Sonderschulen und Stützungsmassnahmen wie Logopädie, DAZ (Deutsch als Zweitsprache) etc. Alles in allem machen diese Kosten rund 20 Prozent des gesamten Schulbudgets aus, konkret mehrere Millionen Franken jährlich. Die Koordinationsstelle «Frühe Förderung» soll den Anteil der Kinder senken, die während ihrer Schulzeit Massnahmen benötigen.
Doch um den Wert der «Frühen Förderung» richtig zu erfassen, darf die Kostenrechnung nicht mit der Schulzeit aufhören. Armut in der Schweiz hängt massgeblich mit dem Bildungsniveau zusammen: Je besser ausgebildet eine Person ist, desto geringer ist ihr Risiko, in die Armut abzurutschen. 56,8 Prozent der Sozialhilfebeziehenden verfügen über keine berufliche Ausbildung. Die Armutsstatistik der Schweiz bestätigt den kausalen Zusammenhang von Bildung und Armut: Während die Armutsquote der Gesamtbevölkerung bei 7,6 Prozent liegt, sind Personen, die über keine nachobligatorische Ausbildung verfügen, mit 13,7 Prozent überdurchschnittlich von Armut betroffen. Dazu kommt: Armut steigert das Risiko gesundheitlicher Probleme sowie Vereinsamung, was ebenfalls Kosten verursacht.
Das führt uns zu der wohl schwierigsten und vielleicht wichtigsten Frage: Wie lässt sich die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel für die «Frühe Förderung» nachweisen? Prävention soll Kosten ja gar nicht erst entstehen lassen. Der Nachweis ist bei einer Massnahme, deren Wirksamkeit sich vielleicht erst nach 10 oder 20 Jahren zeigt, noch viel schwieriger.
Es gibt im deutschsprachigen Raum nur sehr wenige Studien, die einen dermassen langen Zeitraum überblicken. In England und den USA gibt es einige öffentlich zugängliche Studien, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Besonders interessant ist das «High/Scope Perry Preschool»-Projekt. Die «Frühe Förderung» kümmerte sich hier sehr gezielt um kleine Kinder aus besonders benachteiligten Milieus. Die Resultate sind bemerkenswert: Heute 40-jährige Erwachsenen, die vom Projekt unterstützt wurden, weisen im Vergleich zu Menschen aus ihrer Alterskohorte, die keine Förderung als Kinder bekamen, in allen wichtigen Parametern (Schulabschluss, berufliche Anstellung, Sozialleistungsbezug, Straftaten) deutlich positivere Lebenswege aus.

Ganz ähnliche Resultate zeigen verschiedene Studien, welche das Kosten-Nutzen-Verhältnis der «Frühen Förderung» in den Städten Zürich, Bern und in der Romandie untersuchten. Jeder investierte Franke kam letztlich zwischen 2,6 und 3,5 mal zurück. In Form von höheren Steuereinnahmen, eingesparten Sozialleistungen und anderen Kosten.

Fazit: Sparen kostet viel Geld
Je benachteiligter die Kinder sind, desto erfolgreicher sind die frühen Fördermassnahmen. Darum ist der Ansatz der Gemeinde richtig, nicht mit der Giesskanne zu fördern, sondern genau da, wo es nötig ist. Diese heute anfallenden Kosten verhindern viel höhere Kosten in Jahren oder sogar Jahrzehnten. Kluge Politik ist vorausschauende Politik. Mal ganz abgesehen vom rein finanziellen Aspekt ermöglichen wir diesen Kindern, ihren Weg zu gehen und ihr Potenzial auszuschöpfen. Und das ist eine der nobelsten Aufgaben unserer Gesellschaft.
Links und Quellen
Für diesen Artikel wurden die folgenden Quellen genutzt. Das sind auch gute Anlaufstellen für alle, die sich vertieft mit dem Thema «Frühe Förderung» auseinandersetzen wollen.
Margrit Stamm et.al.: Frühkindliche Bildung in der Schweiz
Strategie «Frühe Förderung» – Kanton Zürich
Stellungnahme der SP Pfäffikon zum Mobilitätskonzept (Vernehmlassung)
Die Stellungnahme ist gegliedert in fünf Teile:
- Allgemeine Einschätzung
- ÖV
- Fussverkehr
- Motorisierter Individualverkehr (MIV)
- Fahrradverkehr
Allgemeine Einschätzung
Das Mobilitätskonzept beschreibt ausführlich die Ist-Situation bezüglich Regulierungen, vorhandener Infrastruktur und den geplanten Massnahmen des Kantons. Eine übergeordnete Vision des Gemeinderates, wie sich die Mobilität in den nächsten 20 Jahren in Pfäffikon entwickeln soll, fehlt weitgehend.
Die Entwicklung des Dorfkerns ist relativ detailliert beschrieben. Das Konzept ist jedoch nicht schlüssig: Wie und mit welchen Verkehrsmitteln die restlichen Quartiere mit dem Dorfkern verbunden werden sollen, wird aus dem Mobilitätskonzept nicht ersichtlich.
Es ist nicht klar, mit welcher Strategie der Gemeinderat die Entwicklung in Pfäffikon steuern will. Welche Verkehrsmittel sollen aktiv gefördert werden und warum? Wo – ausser im Dorfkern – sind welche Massnahmen dafür vorgesehen?
Es fehlt – ausgenommen für die angestrebte Unterführung Tunnelstrasse und einige Fusswege – jegliche Verbindlichkeit. Sämtliche Massnahmen beispielsweise für den Veloverkehr sind höchst vage beschrieben. Die SP Pfäffikon fordert den Gemeinderat auf, seine Ziele und Absichten verbindlicher zu formulieren. Grundsätzlich legt das behördenverbindliche REK (Raumentwicklungs-Konzept) ein starkes Gewicht auf den Velo- und Fussverkehr. Diese Vorgabe wird im Mobilitätskonzept zu wenig berücksichtigt.
Die SP Pfäffikon erwartet, dass diese Fragen in einem Mobilitätskonzept, das für die nächsten rund 20 bis 40 Jahre die Verkehrspolitik der Gemeinde bestimmt, schlüssig und nachvollziehbar beantwortet werden. Dabei sollten alte Ideen, die aller Voraussicht nach weder bewilligungsfähig noch bezahlbar sind, nicht berücksichtigt werden. Insbesondere darf die Idee einer Westumfahrung in diesem Konzept überhaupt nicht auftauchen, da dieses Projekt mit allergrösster Wahrscheinlichkeit gar nicht umgesetzt werden kann.
Verkehrsströme: Die Anzahl Bewegungen des MIV sind im Konzept nachvollziehbar und detailliert aufgeführt, sogar mit einer Schätzung für die Zukunft. Das gleiche fehlt allerdings für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen. Das ist ein schwerwiegender Mangel, der behoben werden muss.
Verkehrssicherheit: Im Mobilitätskonzept sind Schulwege mit keinem Wort erwähnt. Es fehlt die vertiefte Analyse der Schulwegsicherheit. Die SP Pfäffikon fordert den GR auf, dies nachzuholen und falls nötig konkrete Verbesserungsvorschläge für sämtliche Schuleinheiten vorzulegen.
ÖV
Die SP Pfäffikon begrüsst die Überlegungen, einen Ortsbus einzuführen bzw. die Routenführung der Postautos entsprechend anzupassen. Es ist aber klar, dass der GR hier keine Entscheidungsfreiheit hat. Der behindertengerechte Umbau der Bushaltestellen muss wie bisher vorangetrieben werden.
Fussverkehr
Im Mobilitätskonzept werden diverse Brennpunkte identifiziert. Verbesserungen werden mit baulich und zeitlich konkreten Projekten im Konzept festgehalten. Im Dorfkern soll sich mit einer umfassenden Verkehrsberuhigung eine klare Verbesserung für den Fussverkehr erreicht werden. Die SP Pfäffikon begrüsst diesen Ansatz.
MIV
Die angestrebte Beruhigung des Dorfkerns (Bahnhofstrasse, Kempttal-/Hochstrasse und Usterstrasse bei der reformierten Kirche) ist zu begrüssen. Gleichzeitig wird aber nicht auf die erschwerenden politischen Umstände eingegangen: Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Anti-Stau-Initiative soll Tempo 30 nur noch in Ausnahmefällen auf Hauptverkehrsachsen bewilligungsfähig sein. Eine Einschätzung, wie realistisch die Pläne des GR für die Hoch-/Kempttalstrasse sind, fehlt im Konzept, ebenso mögliche Alternativen.
Auf die Massnahme „Westtangente“ soll verzichtet werden, da der Kanton dies bereits als nicht umsetzbar beurteilt und diese Massnahme aus dem kantonalen Richtplan streichen möchte.
Das Thema Unterführung Tunnelstrasse nimmt im Mobilitätskonzept breiten Raum ein. Dies, obwohl die Stimmbürger:innen das Projekt am 12. Juni 2023 an der Gemeindeversammlung verworfen haben. Das Projekt ist mittlerweile deutlich über 20 Jahre alt. Dass der GR auf Rezepte aus dem letzten Jahrhundert setzt, um völlig andere Bedürfnisse der nächsten 20 bis 30 Jahre zu adressieren, ist unverständlich.
Zum Thema Unterführung Tunnelstrasse müssen im Mobilitätskonzept folgende Fragen konkret beantwortet werden:
- Die Zahlen zu den möglichen Kosten sind 25 Jahre alt. Wie viel kostet die Unterführung Stand heute? Sollte diese Frage nicht beantwortet werden können, muss die Zahl von 6 Millionen aus dem Konzept entfernt werden. Alles andere wäre unseriös.
- Wie würde sich eine Unterführung an der Russikerstrasse auf den für den Langsamverkehr wichtigen Perimeter um die Einkaufszentren Migros und Coop auswirken?
- Mit wie viel Mehrverkehr auch aus Hittnau Richtung Effretikon wäre auf der Tunnelstrasse zu rechnen? Wären der Kreisel zur Tiefgarage Migros/Coop und die Einfahrt in die Kempttalstrasse fähig, diesen Mehrverkehr ohne Rückstau zu bewältigen?
- Wäre der Kanton bereit, sich an den Kosten allenfalls zu beteiligen? Frühere Gespräche mit Vertretern des Kantons waren nicht sehr positiv. Die SP Pfäffikon fordert diesbezüglich höchste Transparenz.
Aufgrund der von der SP Pfäffikon angeregten Analysen muss der GR das gesamte Projekt neu beurteilen. Verworfene Varianten müssen zur Entschlackung aus dem Verkehrskonzept entfernt werden.
Die SP Pfäffikon lehnt eine Unterführung Tunnelstrasse für den MIV als Teil des Mobilitätskonzepts ab. Die Unterführung führt zu möglicherweise massivem Mehrverkehr in einen Bereich, der laut Konzept verkehrsberuhigt werden soll. Die Erschliessung der Einkaufszentren Migros und Coop sowie weiterer Läden im Perimeter würde die ohnehin schon prekäre Situation für den MIV als auch den Langsamverkehr massiv verschlechtern. Einkaufenden würde zu Spitzenzeiten noch mehr Stau um den Kreisel zugemutet.
Das Projekt untergräbt das Ziel, mehr Verkehrsteilnehmende zum Umstieg auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel Velo zu bewegen, wie es im REK vorgesehen ist. Ausserdem ist die Finanzierung im Moment noch völlig unklar. Pfäffikon fehlen die Mittel, dieses Bauwerk allein zu stemmen. Die vorgeschlagene Lösung ist aus diesen Gründen umstandslos zu verwerfen.
Veloverkehr
Die grössten Mängel des Mobilitätskonzepts sieht die SP Pfäffikon im Umgang mit dem Veloverkehr. Ein klares Bekenntnis des GR zur Förderung des Veloverkehrs fehlt, obwohl dies im behördenverbindlichen REK so festgehalten ist. Der Umstieg auf das Velo für Kurzstrecken, beispielsweise zum Einkaufen, zur Fahrt zum Bahnhof oder zur Badi ist für ein verkehrsberuhigtes Zentrum zentral. Je mehr Menschen Kurzstrecken mit dem Fahrrad erledigen, desto stärker entlastet das die Strassen vom MIV.
Heute schrecken noch viele Pfäffiker:innen davor zurück, das Fahrrad zu nutzen, weil es in ihren Augen schlicht zu gefährlich ist. Das zeigt auch die lange Liste der identifizierten Brennpunkte im Mobilitätskonzept, die bei weitem nicht vollständig ist.
Der GR muss im Mobilitätskonzept folgende Punkte nachbessern:
- Es braucht ein klares Bekenntnis zur aktiven Förderung des Veloverkehrs in Pfäffikon für Kurzstrecken. Das entspricht einem grundsätzlichen Wandel in der Verkehrspolitik. Dieser Wandel ist nicht zuletzt auch der verstärkten Nutzung von E-Bikes als Alltagsgefährt zu verdanken und muss vom GR nachdrücklich unterstützt und gefördert werden.
- Daraus abgeleitet muss der Gemeinderat konkret zeigen, mit welchen Mitteln er das erreichen will. Beispiele sind sichere Velovorzugsrouten aus allen Quartieren ins Zentrum, in die Badi und zu den Schulhäusern. Da dies auf den gemeindeeigenen Strassen vollzogen werden kann, ist man auch nicht abhängig vom Kanton.
- Das Mobilitätskonzept benennt 16 gefährlich Orte für Velofahrende. Bei den konkreten Massnahmen bleibt vieles sehr vage. Es fehlen konkrete Verbesserungsvorschläge und damit verbunden ein konkreter Zeitplan. Hier wünscht sich die SP Pfäffikon mehrVerbindlichkeit.
- Gemäss den beigezogenen Fachleuten brächte eine abgespeckte Unterführung Tunnelstrasse für den Velo- und Fussgängerverkehr massive Verbesserungen. Aus diesem Grund ist dieses Projekt prioritär zu behandeln.
Ein Denkanstoss: Liesse sich diese Unterführung so gestalten, dass sie in Notfällen auch von Rettungsfahrzeugen wie der Sanität oder einem kleinen Ersteinsatzfahrzeug der Feuerwehr genutzt werden könnte?
Zusammenfassung
Die SP Pfäffikon ist nur in Teilen zufrieden mit dem zur Vernehmlassung vorgelegten Mobilitätskonzept. Es fehlt eine übergreifende Vision, wie sich der Verkehr in Pfäffikon entwickeln soll. Noch immer wird hauptsächlich auf den MIV gesetzt.
Das behördenverbindliche REK ist bezüglich Velo- und Fussverkehr sehr klar:
«Pfäffikon führt ein dichtes Netz aus sicheren, hindernisfreien und direkten Haupt- und Alternativrouten für den Fuss- und Veloverkehr und alle Anspruchsgruppen. Der Fuss- und der Veloverkehr werden grundsätzlich getrennt voneinander geführt. Attraktive Wegverbindungen mit hoher Erholungsfunktion ausserhalb des Siedlungsraums ergänzen das Netz.»
Der Gemeinderat hat sich der Aufgabe verweigert, diesen wichtigen Teil des REK im Mobilitätskonzept aufzunehmen und konkrete Umsetzungsvorschläge zu machen. Der Veloverkehr wird nicht als Chance gesehen, den MIV im Zentrum zu reduzieren.
Das überdimensionierte und schlecht durchdachte Projekt Unterführung Tunnelstrasse ist zugunsten des Velo- und Fussverkehrs zu ändern. Das Thema Schulwegsicherheit ist zu ergänzen. Ins Mobilitätskonzept sollen nur Projekte einfliessen, die bezahlbar und realistisch sind.
Das Mobilitätskonzept bleibt in vielen Teilen sehr vage und unverbindlich. Die SP Pfäffikon fordert den GR auf, sich konkret und verbindlich zu einer umweltgerechten, nachhaltigen und modernen Mobilität zu bekennen. Das behördenverbindliche REK muss dabei die Leitlinie sein.
Digitale Bildung für unsere Schulkinder

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WEITERE BEITRÄGE
In einer Welt, die sich rasant digitalisiert, ist es entscheidend, dass unsere Kinder bereits in der Schule die nötigen Kompetenzen für den verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit digitalen Medien erlernen. In meiner bisherigen Amtszeit habe ich mich mit Nachdruck für den Ausbau der ICT-Kompetenzen (Informations- und Kommunikationstechnologie) auf allen Schulstufen eingesetzt.
Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung der Stelle Leitung Fachstelle ICT. Damit konnte die Stabilität und Qualität der ICT nachhaltig gesichert und zugleich dem wachsenden Bedarf an Digitalisierung Rechnung getragen werden. Die geplante Organisationsentwicklung ab 2026 – mit der Rolle des ICT-Systemverantwortlichen sowie der Koordination Digitale Bildung – ermöglicht es, pädagogischen und technischen Support gezielt zu bündeln und effizient an allen Schulstandorten bereitzustellen. Das ICT-Team leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Integration digitaler Bildung in den Schulalltag.
Eine besondere Herausforderung war die Ablösung der bisherigen Schulsoftware, deren Support im Sommer 2025 eingestellt wurde. Unter hohem Zeitdruck analysierten wir gemeinsam mit dem Lehrpersonal und der Schulverwaltung die Bedürfnisse aller Beteiligten und verglichen sie mit den Angeboten verschiedener Software-Anbieter. Unsere Entscheidung fiel klar auf Escola – eine Lösung, die intuitiv bedienbar ist und sich schnell im Alltag bewährt hat.
Die Resonanz war überaus positiv: Bereits 85 % der Eltern haben die App zum Schulstart installiert. Sie erleichtert nicht nur die Kommunikation mit Lehrpersonen, sondern auch organisatorische Prozesse wie Absenzenmeldungen oder die Einsicht in Stundenpläne – insbesondere hilfreich für Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern. Durch die neue Software werden Verwaltungsprozesse optimiert, die Effizienz gesteigert und dadurch letztlich auch Kosten eingespart – zum Vorteil unserer Schulen und der gesamten Schulgemeinschaft.
Geplante Tätigkeiten für die kommende Legislaturperiode
Auch in der kommenden Legislaturperiode werde ich mich für die Weiterentwicklung der digitalen Bildung an unseren Schulen einsetzen – mit einer zukunftsorientierten ICT-Strategie, die pädagogische Qualität und digitale Unabhängigkeit vereint.
Wir sollten vermehrt auf offene und nachhaltige Systeme setzen, die uns ermöglichen, flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren und technologisch unabhängig zu sein – ohne uns an einzelne und teure Anbieter zu binden. Vor dem Hintergrund internationaler Geschehnisse, möchte ich mich auch im Bereich der IT für die ganze Gemeinde einsetzen.
Der Schutz unserer Kinder und unserer Daten muss bei allen Anstrengungen an erster Stelle stehen. Gemeinsam mit Eltern und Lehrpersonen gestalten wir ein sicheres digitales Lernumfeld, in dem Chancen und Risiken reflektiert vermittelt werden.
Eine hohe Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler ist eine Schlüsselqualifikation für den sicheren Umgang mit den digitalen Medien. Sie wird bereits früh gefördert und im Unterricht gezielt eingebunden – immer orientiert an den Bedürfnissen der Lernenden und dem Schulpersonal. Innovative Unterrichtsformen, unterstützt durch moderne digitale Werkzeuge, sollen unsere Kinder bestmöglich auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten.
Mit einem eingespielten ICT-Team, einer klaren Vision und der nötigen Erfahrung bin ich bereit, diesen Weg weiterzugehen – für starke Schulen in einer digitalen Zukunft.
Windkraftgegner*innen setzen auf Technologieverbot

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BEITRAG DER SP PFÄFFIKON

WEITERE BEITRÄGE
Übersichtplan mit Ausschluss von Windenergieanlagen (1000 m und 2000 m)

Pfäffiker Windkraftgegner starten einen Frontalangriff auf die nachhaltige Energieversorgung. Es ist Zeit, sich die Argumente gegen Windkraft in Pfäffikon genauer anzuschauen.
Gegen die Nutzung der Windkraft gibt es im Zürcher Oberland massive Opposition. Der Pfäffiker Gemeinderat wurde mittels einer Initiative gegen seinen Willen gezwungen, die Bau- und Zonenordnung so anzupassen. Auf dem Gemeindegebiet von Pfäffikon soll neu folgende Regel gelten:
«Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe ab 30 Metern und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss mindestens 2000 Meter betragen».
Die Gemeindeversammlung vom 17. November befindet über diese Änderung der BZO.
Die Mitgliederversammlung der SP Pfäffikon empfiehlt nach einer engagierten Diskussion die Ablehnung der BZO-Änderung.
Was ist dran an den Argumenten der Windkraftgegner*nnen?
Einige Argumente der Windkraftgegner*innen tönen auf den ersten Blick vernünftig. Ein genauer Blick zeigt aber: Vieles ist schlicht falsch.
- Schutz von Landschaftsbild und Naherholung
Die Windräder sind gross und können das Erscheinungsbild unserer Landschaft verändern. Hier haben die Gegner ohne Zweifel einen Punkt. Wir müssen aber als Gesellschaft immer wieder abwägen, was uns wichtiger ist. Die SVP als klare Gegner der Windkraftanlagen haben keine Mühe damit, neue AKW zu fordern oder den massiven Ausbau der Wasserkraft. Kühltürme, mehrere hundert Meter hohe Dampfwolken oder Stauseen sind ok, solange die Bündner, Walliser oder Aargauer diese Last tragen müssen und nicht wir Zürcher Oberländer. Es ist angemessen, wenn wir einen Teil dieser Last solidarisch mittragen und diesen Eingriff in unsere Landschaft ermöglichen.
Die oft beklagte Rodung von Wald wegen Erschliessungsstrassen ist temporär. In der Schweiz darf Wald nur gerodet werden, wenn er woanders – oder am selben Ort – auch wieder aufgeforstet wird. Eine Studie zeigt sogar, dass der Artenreichtum um den Windpark Verenafohren wegen der Anlage zugenommen hat.
- Lärmbelastung massiv tiefer als von einer Quartiertrasse
Dieses Argument ist leicht zu widerlegen: Eine normale Quartierstrasse muss 350 Meter entfernt sein, um nur noch 50 Dezibel (db) laut sein. So laut wie ein Regenschauer. Ein moderne Windanlage macht bereits mit einem Abstand von nur gerade 170 Metern 40db. Um auf die Lautstärke von 40 db zu kommen – also der «Lärm», der normalerweise in einer ruhigen Wohnung herrscht – muss ein Windrad 600 Meter entfernt sein. Jede Quartierstrasse müsste 900 Meter entfernt sein, um auf diesen Wert zu kommen. Es ist schon etwas eigenartig, dass die SVP Tempo 30 auf vielen Strassen bekämpft und gleichzeitig Krokodilstränen weint, wenn es um die angeblich so laute Windenergie geht.
Zum Weiterlesen:
Lautstärke und Windkraftanlagen im Vergleich
Schallentwicklung
Die Mehrzahl der Anwohnenden fühlt sich nicht gestört
- Windkraft hilft bedrohten Vögeln
«Windräder töten Vögel» ist einfach eine falsche Behauptung. Schätzungen gehen in der Schweiz von 30 Millionen toten Vögeln durch Katzen aus und rund 5 Millionen durch Glasfassaden. Windenergieanlagen verursachen pro Jahr rund 400 tote Vögel. In Vogelzuggebieten gibt es strenge Vorschriften, Anlagen werden während der Zugzeit sogar abgeschaltet. Moderne Anlagen verfügen über einen Radar, der das Windrad abschaltet, wenn ein Schwarm zu nah kommt. Die Vogelwarte Sempach – immer auf der Seite der Vögel – stellt fest: «Wir gehen davon aus, dass 75 % der europäischen Brutvögel vom Klimawandel bedroht sind. Wenn wir auf umweltfreundliche Windenergie setzen, kommt dies auch der Vogelwelt zugute». Windenergie verringert den Bedarf an fossilen Energien und trägt so zum Kampf gegen den Klimawandel bei.
Zum Weiterlesen:
Windkraft und Vögel
Unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit für Liegenschaftenbesitzer*innen
Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich hat die Zulässigkeit von kommunal festgelegten Mindestabständen ausserhalb der Bauzonen juristisch abklären lassen. Sie wird als generell unzulässig eingestuft. Die Regionalplanung Zürcher Oberland erachtet die neue BZO als nicht genehmigungsfähig. Trotzdem bestehen die Initianten auf diesem bürokratischen Leerlauf, der viele Kosten verursacht, aber überhaupt nichts bringt.
Wenn eine Nachbargemeinde an der Grenze zu Pfäffikon ein Windrad aufstellt, greift die BZO genauso: Neubauten auf dem Gemeindegebiet Pfäffikon sind im Abstand von 2000 Metern nicht mehr möglich. Was das für Land- und Liegenschaften-Eigentümer*innen heisst, ist völlig unklar. Diese Rechtsunsicherheit ist absurd.
Zusammenfassung
Viele Argumente der Windkraftgegner*innen sind an den Haaren herbeigezogen. Windkraft liefert günstige und umweltfreundliche Energie. Das Zürcher Oberland kann solidarisch seinen Beitrag zur Energiewende leisten und bereits heute stark belastete Kantone entlasten. Die BZO-Revision ist ein bürokratischer Leerlauf und bringt massive Rechtsunsicherheiten für Liegenschaften-Eigentümer*innen in Pfäffikon
Buchhaltung? Note 1 für die SVP

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BEITRAG VON HANSJÖRG HONEGGER

WEITERE BEITRÄGE
Im Regio macht die SVP mal wieder massiv Stimmung gegen Asylbewerbende. Es wird mit einer simplen Grafik gezeigt, dass die Asyl-Kosten für Pfäffikerinnen und Pfäffiker seit 2021 von angeblich 431’672 Franken auf sagenhafte 2’891’630 Franke im Jahr gestiegen sind.
Die Zahlen sind abgeschrieben aus der Erfolgsrechnung der Gemeinde und stammen aus dem Konto 4350, Kolonne «Aufwand».
Eigentlich müsste die SVP als selbsternannte Hüterin des Steuerbatzens wissen, dass eine Steigerung des Aufwands noch nichts mit dem Resultat zu tun hat. So wissen alle, die ein Unternehmen führen, dass sie nicht nur Lohn- oder Stromkosten anschauen dürfen Ende Jahr, sondern auch, was an Umsatz reingekommen ist. Darum ist das Nettoergebnis die wichtige Zahl: Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag.
Hier hapert es ganz gewaltig in diesem Inserat (wie auch bei der Rechtschreibung).
Das Asylwesen ist kompliziert, zu kompliziert offensichtlich für die Verantwortlichen der SVP. Nicht nur, dass Kanton und Bund sich an den Kosten beteiligen. Nein, auch die interne Organisation des Asylwesens in Pfäffikon selbst hat sich zwischen 2021 uns 2025 verändert: Die Gemeindeverwaltung übernahm die Organisation des Asylwesens selbst und beendete die Zusammenarbeit mit der AOZ (Asylorganisation Zürich). Das veränderte diverse Zahlen.
Schaut man sich das Konto 4350 an und vergleicht die tatsächlichen Kosten, welche die Steuerzahlenden der Gemeinde Pfäffikon tragen mussten, sieht es so aus:
Nettoaufwand Asylbewerberbetreuung 2021: 189’008 Franken
Nettoaufwand Asylbewerberbetreuung 2024: 162’700 Franken.
Die Gemeindeverwaltung hat es also geschafft, die Belastung der Pfäffiker Steuerzahlenden in den letzten vier Jahren zu senken. Von der angeprangerten «Zunahme der Asylausgaben zulasten von uns Steuerzahlern im Bezirk Pfäffikon» kann keine Rede sein.
Klar ist: Die Kosten im Asylbereich haben zugenommen. Der Hauptgrund ist der Angriffskrieg, den Russland seit mehr als drei Jahren gegen die Ukraine führt. Diese Kosten werden gesamtschweizerisch solidarisch aufgeteilt. Dass die SVP den grössten bewaffneten Konflikt in Europa seit dem 2. Weltkrieg einfach ausblendet, spricht für sich.
Mit Verschwörungstheorie gegen eigene Behördenmitglieder
Der Tages-Anzeiger hat die polemische SVP-Kampagne ebenfalls aufgegriffen. Alle Gemeinden verwiesen auf den oben angesprochenen Punkt. Ausserdem betonten viele Gemeinden, dass die Zahlen nur bedingt vergleichbar seien, aus dem verschiedensten Gründen. Dies kommentierte SVP-Chef Domenik Ledergerber mit den Worten: «Wir beziehen uns auf öffentlich zugängliche Zahlen. Wenn diese nicht stimmen, ist das ein Skandal.» Die Jahresrechnungen der Gemeinden würden die Grundlage der anstehenden Budgetdebatten bilden. Wenn diese falsch seien, werde die Gesellschaft in die Irre geführt. Dieses Statement ist lächerlich. In allen Gemeinden hat die SVP Gemeinderäte und Kommissionsmitglieder, beispielsweise in der R(G)PK. Alle Behördenmitglieder haben uneingeschränkt Zugang zu allen Zahlen. Hier von einer Irreführung zu faseln, ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch ein direkter Angriff auf die SVP-Behördenmitgliedern in den betroffenen Gemeinden.
Die Kantonale SVP sollte zur Kenntnis nehmen, dass in den meisten Gemeinden über die Parteigrenzen hinweg gut und kollegial zusammengearbeitet wird. Auf dieser Ebene wissen wir alle: Es geht nur gemeinsam. Dass die kantonale SVP ausgerechnet hier, am Fundament unserer Demokratie, absolut unbelegte Zweifel sät, ist unschweizerisch, unpatriotisch und gefährlich.
Warum es wichtig ist, den Gemeinderat kritisch zu hinterfragen

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WEITERE BEITRÄGE
Der Schutz von Natur und Umwelt ist durch die Gesetze auf nationaler und kantonaler Ebene verbindlich geregelt. An diese Gesetze müssen sich auch die Gemeinden halten. Sie haben aber einen rechten Spielraum, wie die Umsetzung vonstattengeht.
So muss die Gemeinde ein Inventar ökologisch wertvoller Lebensräume führen. Das können grössere Gebiete, aber auch einzelne Bäume sein. Für jedes eingetragene Objekt muss die Gemeinde Massnahmen für einen nachhaltigen Schutz und eine fachgerechte Pflege festlegen.
Viele dieser Inventare wurden in den 90er Jahren erstellt. Seither passiert bei vielen Gemeinden leider – nichts!
In Pfäffikon sind wir in der komfortablen Lage, mit dem Pfäffikersee ein grosses kantonales Naturschutzgebiet vor der Haustüre zu haben, das unter strengem Schutz steht. Das entbindet uns aber nicht von der Verantwortung, den Naturschutz innerhalb der Gemeinde ernst zu nehmen. Leider sieht das der Gemeinderat anders: Nicht weniger als 23 Objekte hätte der Gemeinderat kürzlich sang und klanglos aus dem Inventar entlassen, ohne die Schutzwürdigkeit vertieft zu prüfen.
Zum Glück haben Naturschutzorganisationen genau hingeschaut und gegen die Festsetzung rekurriert.
Dieses Beispiel zeigt, dass es mit der RGPK ein starkes Gegengewicht zum Gemeinderat braucht: Um die Entscheidungen und Anträge kritisch zu hinterfragen, damit die Stimmberechtigten eine fundierte zweite Meinung bekommen.
Medienmitteilung: Rücktritt Kantonsrat Harry Brandenberger (SP) aus dem Bezirk Hinwil
In der Sitzung vom 29.09.2025 des Kantonsrates hat Harry Brandenberger seinen Rücktritt eingereicht. Er wurde im Frühling 2019 im Bezirk Hinwil gewählt und hat in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) Einsitz gehabt.
Als Unternehmer mit eigenem KMU hat sich Brandenberger stark in der Wirtschafts- und Steuerpolitik engagiert. In der Referendumsabstimmung zur Steuervorlage STAF 2. Schritt, bei der die Senkung der Unternehmenssteuern im Zentrum stand, war er an vorderster Front für die Beibehaltung des Steuersatzes aktiv; dabei argumentierte er aus Sicht der Standortattraktivität und mit wirtschaftlichem Sachverstand. Schliesslich obsiegte das Referendum mit rund 55%, sein grösster politischer Erfolg.
Daneben ist Brandenberger Präsident von Pro Natura Zürich, sodass Naturschutz- und Biodiversitätsthemen der zweite Schwerpunkt in seiner Ratstätigkeit umfasste. So konnte er mit den bäuerlichen Vertreter:innen eine tragfähige Lösung zu zwei Vorstössen aus der WAK zimmern: sie betreffen das weitere Vorgehen im Rahmen der ‘Prioritären Potentialgebiete Vernässung’ sowie der Oberbodenabtrag. Weitere Vorstösse zu Agroforst oder naturnahe Gestaltung von Schulhausarealen sind auf der Traktandenliste.
Im technisch – wissenschaftlichen Umfeld tätig, war ihm der Forschungs- und Innovationsstandort Zürich wichtig, was sich bei seinem Engagement für den Innovationspark auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf zeigte.
Mit dem Wegzug von Gossau ZH nach Pfäffikon ZH macht Harry Brandenberger Platz für seine Nachfolgerin Advije Delihasani aus Wetzikon.




